Die Deutsche Fahne

 

Der schwarz-rote Adler

Hochmittelalter bis 1410: schwarzer einköpfiger Adler mit roten Waffen (Schnabel und Krallen) auf gelbgoldenem Grund. Dieser Adler war schwarz-gelb als Reichsfarben das kaiserliche Wappen. Seit dem 13./14. Jahrhundert wurden dessen Klauen (griffes)  und Schnabel (der - : le bec) in Rot dargestellt.

Spätmittelalter ab 1410 bis 1806: schwarzer doppelköpfiger Adler mit roten Waffen auf gelbgoldenem Grund. Der doppelköpfige Adler symbolisiert dabei das Kaiser- und Königtum des Deutschen Kaisers. Der Doppeladler wurde nach 1806 zur Hausflagge der Habsburger, die nach dem Untergang des Reiches auch die ehemaligen Reichsfarben Schwarz und Gelb nun als Farben des eigenen Hauses reklamierten.

 

Schwarz-rot-gold

Die 1815 zuerst in Jena gegründete Burschenschaft (litt. la corporation) war die Avantgarde der deutschen Nationalbewegung. Diese antinapoleonische Nationalbewegung deutscher Studenten war eine Jugendbewegung – die erste in Europa. Sie kämpften für Ideale: deutsche Freiheit und deutsche Einheit und gegen die Besatzung Deutschlands nach Frankreich in dem Lützow’sche Freikorps. Dieses Freikorps trug eine schwarze uniform mit roten Vorstöβen ( avancée=poignets) und goldenen Knöpfen.

 

Die „Kahlafahne“ der Jenaischen Burschenhaft wird erstmalig am 18 Oktober 1815 auf dem Markplatz in Jena zu feiern nach dem Sieg gegen Napoleon präsentiert. Aus der goldenen Paspel (Passepoil) wird später die dritte Nationalfarbe Gold. 

1817 wird sie von die „Wartburgfahne“ abgelöst: zum ersten Mal sind drei Farbbahnen gewählt, was vermutlich auf den Einfluss der französischen Trikolore zurückgeht (= Am schwarzer Waffenrock + Aufschlägen vom rotten Blut + Eichelblätter von Gold)

 

Schwarz-Gold-Rot erlangte nationale Bedeutung. Diese vergrößerte sich noch als die Farben nach den Karlsbader Beschlüssen verboten wurden. Sie galten als Symbol für liberale Freiheitsrechte und die Einigung Deutschlands. Am 27 Mai 1832, auf dem Hambacher Fest, wurde zum ersten Mal die schwarz-rot-goldene Fahne als Symbol für das Streben nach Freiheit. Aus der Schwärze (schwarz) der Knechtschaft durch blutige (rot) Schlachten ans goldene (gold) Licht der Freiheit. Die Deutsche Bund reagierte mit Repressionsmaβnahmen.

 

Die Farben Schwarz, Rot und Gold als Nationalfarben für Deutschland haben sich während der Periode des Deutschen Bundes (1815–1866) in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts weiter etabliert. Die revolutionären Jahre von 1848/49 brachten die Gründung einer Nationalversammlung mit sich. Am 9. März 1848 wurde diese dann in Frankfurt am Main offiziell beschlossen und die Flagge mit den waagerechten Farben Schwarz-Rot-Gold festgelegt.

 

Revolutionäre von 1848/49, welche nicht eine Deutsche Einheit als Monarchie sondern als Republik haben wollten, wählten für sich auch eine senkrecht gestreifte schwarz-rot-goldene Trikolore in Anlehnung an die französische Flagge.

Am 18. Mai 1848 zogen die Abgeordneten der ersten Deutschen Nationalversammlung, die erste deutsche Volksvertretung überhaupt, in die Frankfurter Paulskirche ein. Am 13. November 1848 wurde Schwarz-Rot-Gold im Reichsgesetzblatt als deutsche Flagge verkündet.

 

Schwarz-weiβ-rot

Preuβen, der einflussreichste deutsche Staat, versuchte die deutschen Einigungsbestrebungen in Bahnen zu lenken, die seinen eigenen Interessen entsprachen. Der bedeutendste Schritt in diese Richtung war die Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867.  Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck veranlasste persönlich durch die am 1. Juli 1867 in Kraft getretene Verfassung die Annahme einer neuen Flagge für die Kriegs- und Handelsmarine: einer schwarz-weiß-roten Trikolore. Die Öffentlichkeit wurde erklärt, dass Schwarz-Weiß für die preußischen und Rot-Weiß für die Hansestädte stünden.  Diese Flagge wurde schließlich zur Nationalflagge des Deutschen Reiches von 1871–1918,

 

Nach Deutschlands Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde diese Flagge in der Weimarer Republik (am 11. August 1919) wieder durch eine Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold ersetzt.

In der Zeit des Nationalsozialismus, ab 1933, ergänzten die Nationalsozialisten die Nationalflagge zunächst durch ihre Parteiflagge (Hakenkreuzflagge), die zusätzlich zur alten kaiserlichen Flagge „Schwarz-Weiß-Rot“ die Nationalflagge darstellen sollte. Hitlers dortiger Deutung nach stand Rot für den „sozialen Gedanken“ der Bewegung, Weiß für den Nationalismus selbst, sowie die Reinheit der arischen Rasse und das schwarze Hakenkreuz symbolisierte die „Mission des Kampfes um den Sieg des arischen Menschen“.

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden von den Besatzungsmächten alle vorherigen Nationalflaggen verboten. Am 12. November 1946 ordnete die Besatzungsmacht an, dass alle deutschen Schiffe zur Identifikation die internationale Signalflagge des Buchstabens „C“ (C = Kapitulation) mit einem dreieckigen Ausschnitt zu führen hätten, den sogenannten C-Doppelstander. Die Farben blau, weiß und rot repräsentieren dabei die Nationalfarben von drei der vier Alliierten (USA, Großbritannien und Frankreich). Dieser Stander durfte auf See nicht gegrüßt werden, bzw. es durften ihm keinerlei Ehrenbezeugungen erwiesen werden. Dies war deutlicher Ausdruck des Bestrafungswillens der Alliierten gegenüber dem geschlagenen Deutschland.

 

Die Deutsche Demokratische Republik fügte mit dem Flaggengesetz vom 1. Oktober 1959 ihr Staatswappen – Ährenkranz mit Hammer und Zirkel – in die Mitte der Flagge ein. Das öffentliche Vorzeigen dieser im Westen als „Spalterflagge“ bezeichneten Flagge wurde bis Ende der 1960er-Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin als ein Verstoß gegen Verfassung und öffentliche Ordnung angesehen und durch polizeiliche Maßnahmen verhindert.

 

Mit der Wiedervereinigung wurden die Flaggen der Bundesrepublik Deutschland auch im Osten gültig. Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zum ersten Mal in der deutschen Nachkriegsgeschichte ein massenhaftes Auftreten der deutschen Nationalflagge und der deutschen Nationalfarben an Häusern, Autos, Bekleidung, Fan-Artikeln und als Körperbemalung zu beobachten gewesen.