Die Deutsche Fahne
Der schwarz-rote Adler
Hochmittelalter bis 1410: schwarzer einköpfiger Adler mit roten Waffen
(Schnabel und Krallen) auf gelbgoldenem Grund. Dieser Adler war schwarz-gelb
als Reichsfarben das kaiserliche Wappen. Seit dem 13./14. Jahrhundert
wurden dessen Klauen (griffes) und Schnabel (der -
: le bec) in Rot dargestellt.
Spätmittelalter ab 1410 bis 1806: schwarzer doppelköpfiger Adler mit roten
Waffen auf gelbgoldenem Grund. Der doppelköpfige Adler symbolisiert dabei das
Kaiser- und Königtum des Deutschen Kaisers. Der Doppeladler wurde nach 1806 zur
Hausflagge der Habsburger, die nach dem Untergang des Reiches auch die
ehemaligen Reichsfarben Schwarz und Gelb nun als Farben des eigenen Hauses
reklamierten.
Schwarz-rot-gold
Die 1815 zuerst in Jena gegründete Burschenschaft
(litt. la corporation) war die Avantgarde der
deutschen Nationalbewegung. Diese antinapoleonische Nationalbewegung deutscher
Studenten war eine Jugendbewegung – die erste in Europa. Sie kämpften für
Ideale: deutsche Freiheit und deutsche Einheit und gegen die Besatzung
Deutschlands nach Frankreich in dem Lützow’sche Freikorps. Dieses Freikorps
trug eine schwarze uniform mit roten Vorstöβen ( avancée=poignets) und
goldenen Knöpfen.
Die „Kahlafahne“
der Jenaischen Burschenhaft wird erstmalig am 18
Oktober 1815 auf dem Markplatz in Jena zu feiern nach dem Sieg gegen Napoleon
präsentiert. Aus der goldenen Paspel (Passepoil) wird
später die dritte Nationalfarbe Gold.
1817 wird sie von die „Wartburgfahne“
abgelöst: zum ersten Mal sind drei Farbbahnen gewählt, was vermutlich auf den
Einfluss der französischen Trikolore zurückgeht (= Am schwarzer Waffenrock +
Aufschlägen vom rotten Blut + Eichelblätter von Gold)
Schwarz-Gold-Rot erlangte nationale Bedeutung. Diese vergrößerte sich noch
als die Farben nach den Karlsbader Beschlüssen verboten wurden. Sie galten als
Symbol für liberale Freiheitsrechte und die Einigung Deutschlands. Am 27 Mai
1832, auf dem Hambacher Fest, wurde zum ersten Mal die
schwarz-rot-goldene Fahne als Symbol für das Streben nach Freiheit. Aus der Schwärze (schwarz) der Knechtschaft
durch blutige (rot) Schlachten
ans goldene (gold) Licht der
Freiheit. Die Deutsche Bund reagierte mit Repressionsmaβnahmen.
Die Farben Schwarz, Rot und Gold als Nationalfarben für Deutschland haben
sich während der Periode des Deutschen Bundes (1815–1866) in der ersten Hälfte
des 19. Jahrhunderts weiter etabliert. Die revolutionären Jahre von 1848/49
brachten die Gründung einer Nationalversammlung mit sich. Am 9. März 1848 wurde
diese dann in Frankfurt am Main offiziell beschlossen und die Flagge mit den
waagerechten Farben Schwarz-Rot-Gold festgelegt.
Revolutionäre von 1848/49, welche nicht eine Deutsche Einheit als Monarchie
sondern als Republik haben wollten, wählten für sich auch eine senkrecht
gestreifte schwarz-rot-goldene Trikolore in Anlehnung an die französische
Flagge.
Am 18. Mai 1848 zogen die Abgeordneten der ersten Deutschen Nationalversammlung,
die erste deutsche Volksvertretung überhaupt, in die Frankfurter Paulskirche ein. Am 13. November 1848 wurde
Schwarz-Rot-Gold im Reichsgesetzblatt als deutsche Flagge verkündet.
Schwarz-weiβ-rot
Preuβen, der einflussreichste deutsche Staat, versuchte die deutschen
Einigungsbestrebungen in Bahnen zu lenken, die seinen eigenen Interessen
entsprachen. Der bedeutendste Schritt in diese Richtung war die Gründung des
Norddeutschen Bundes im Jahre 1867. Der
preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck veranlasste persönlich durch die
am 1. Juli
Nach Deutschlands Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde diese Flagge in der
Weimarer Republik (am 11. August 1919) wieder durch eine Flagge in den Farben
Schwarz-Rot-Gold ersetzt.
In der Zeit des Nationalsozialismus, ab 1933, ergänzten die
Nationalsozialisten die Nationalflagge zunächst durch ihre Parteiflagge (Hakenkreuzflagge), die zusätzlich zur
alten kaiserlichen Flagge „Schwarz-Weiß-Rot“ die Nationalflagge darstellen
sollte. Hitlers dortiger Deutung nach stand Rot für den „sozialen Gedanken“ der
Bewegung, Weiß für den Nationalismus selbst, sowie die Reinheit der arischen
Rasse und das schwarze Hakenkreuz symbolisierte die „Mission des Kampfes um den
Sieg des arischen Menschen“.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden von den Besatzungsmächten alle vorherigen
Nationalflaggen verboten. Am 12. November 1946 ordnete die Besatzungsmacht an,
dass alle deutschen Schiffe zur Identifikation die internationale Signalflagge
des Buchstabens „C“ (C = Kapitulation) mit einem dreieckigen Ausschnitt zu
führen hätten, den sogenannten
C-Doppelstander. Die Farben blau, weiß und rot repräsentieren dabei die
Nationalfarben von drei der vier Alliierten (USA, Großbritannien und
Frankreich). Dieser Stander durfte auf See nicht gegrüßt werden, bzw. es
durften ihm keinerlei Ehrenbezeugungen erwiesen werden. Dies war deutlicher
Ausdruck des Bestrafungswillens der Alliierten gegenüber dem geschlagenen
Deutschland.
Die Deutsche Demokratische Republik fügte mit dem Flaggengesetz vom 1.
Oktober 1959 ihr Staatswappen – Ährenkranz mit Hammer und Zirkel – in die Mitte
der Flagge ein. Das öffentliche Vorzeigen dieser im Westen als „Spalterflagge“
bezeichneten Flagge wurde bis Ende der 1960er-Jahre in der Bundesrepublik
Deutschland und West-Berlin als ein Verstoß gegen Verfassung und öffentliche
Ordnung angesehen und durch polizeiliche Maßnahmen verhindert.
Mit der Wiedervereinigung wurden die Flaggen der Bundesrepublik Deutschland
auch im Osten gültig. Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zum ersten Mal
in der deutschen Nachkriegsgeschichte ein massenhaftes Auftreten der deutschen
Nationalflagge und der deutschen Nationalfarben an Häusern, Autos, Bekleidung,
Fan-Artikeln und als Körperbemalung zu beobachten gewesen.